Gutscheine: Persönlich Freude schenken
Gutschein für Beratung, Selbsterfahrung, Paarberatung oder Familienaufstellung in 1040 Wien
Gutscheine für Beratung, Selbsterfahrung, Paarberatung oder Familienaufstellung in 1040 Wien
Manchmal ist es gar nicht so leicht, ein passendes Geschenk zum passenden Anlass zu finden. Es soll Sinn ergeben, persönlich sein und gleichzeitig zeigen, dass die oder der Beschenkte der bzw. dem Schenkenden wichtig ist. Eine bewährte Möglichkeit sind Gutscheine, die etwas bedeuten und im Idealfall etwas Nachhaltiges mit sich bringen.
Für jeden Anlass: In diesen Fällen könnten Gutscheine für psychosoziale Angebote ein passendes Geschenk sein
- Ihre Schwester hat so begeistert Ihren Erfahrungen bei der Familienaufstellung gelauscht und möchte nun unbedingt auch einmal teilnehmen?
- Ihr Sohn hat mit der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater begonnen und benötigt noch ein paar Einheiten der für den Gewerbeschein vorgeschriebenen Selbsterfahrung oder für die Supervision?
- Ihre Partnerin möchte schon länger eine Paarberatung mit Ihnen aufsuchen, aber bisher hat sich das Vereinbaren eines Termins immer wieder verlaufen?
- Ihr Bruder möchte ein bestimmtes Thema näher in der psychologischen Beratung betrachten, aber bis jetzt gab es noch nicht den entsprechenden Impuls, wirklich einen Termin zu vereinbaren?
Diese Möglichkeiten, einen Gutschein für Selbsterfahrung, Paarberatung, Einzelberatung oder Familienaufstellungen zu erwerben, haben Sie:
Sie können Ihren Gutschein entweder
- innerhalb von 24 Stunden an Werktagen per E-Mail erhalten und selbst ausdrucken, (keine zusätzlichen Gebühren)
- nach Terminvereinbarung in der Praxis in der Belvederegasse 34 in Wien abholen (Hier kommt eine Bearbeitungsgebühr von 2,- Euro hinzu.)
- oder innerhalb von drei bis fünf Werktagen eingeschrieben per Post in ansprechendem Design als Geschenkgutschein erhalten. (Hier kommt eine Bearbeitungsgebühr von 2,- Euro sowie der Versand um 3,- Euro zum Gutscheinwert hinzu.)
So funktioniert die Bestellung eines Gutscheins
- Sie kontaktieren mich per Mail oder telefonisch, und nennen mir den Umfang, den der Gutschein haben soll. Dieser kann von einer einzelnen Paarberatungseinheit über einen 10er-Block für Selbsterfahrung oder Supervision bis hin zur Teilnahme an diversen Gruppen oder Familienaufstellungen reichen.
- Sie können den Gutschein dann entweder nach Terminvereinbarung direkt bei mir in der Praxis abholen und in bar begleichen. Die entsprechende Honorarnote erhalten Sie danach ausgedruckt.
- Sie können sich den Gutschein ebenso sowohl per Mail als auch per Post zusenden lassen. Wenn Sie die Versandvariante wählen, erhalten Sie eine Honorarnote per E-Mail über den gewünschten Umfang der Leistung. Diese ist binnen zwei Tagen nach Erhalt zu überweisen.
- Sobald die Honorarnote beglichen ist, wird der Gutschein je nach gewählter Versandart digital oder per Post versendet.
Es gelten die Rahmenbedingungen für Gutscheine, die in den AGB festgehalten sind.
In diesem Fall sollten Sie bitte KEINEN Gutschein für Einzel- oder Paarberatungen sowie Familienaufstellungen verschenken
Wenn Sie sicher wissen, dass der Wunsch nach einem Beratungsprozess, einem Paarcoaching, einer Familienaufstellung oder sonstigen Weiterentwicklungsmöglichkeiten von der beschenkten Person ausgeht, der bisher die Zeit, ein letzter Impuls oder schlicht das Geld dafür gefehlt hat, ist ein Gutschein dafür eine schöne, wertschätzende Sache.
In den folgenden Fällen sollten Sie aber bitte keinen Gutschein für ein psychosoziales Angebot verschenken:
- Wenn die oder der Beschenkte vom jeweiligen Angebot nichts hält, Sie ihn oder sie jedoch mit dem Gutschein von etwas überzeugen wollen.
- Wenn Sie damit etwas beweisen möchten.
- Wenn Sie damit ein Ultimatum stellen wollen, wie etwa: "Du machst das jetzt, oder ..."
- Wenn Sie mit einem Gutschein signalisieren wollen: "Aber das würde dir doch sicher gut tun!" – Obwohl die bzw. der Beschenkte das (im Moment) so nicht sieht.
- Wenn Sie einen Veränderungswunsch haben und überzeugt davon sind, dass die Veränderung von der beschenkten Person ausgehen sollte und ihr oder ihm ein psychosoziales Angebot dabei hilft.
- Wenn jemand keinen Wunsch nach Unterstützung äußert, Sie aber der Überzeugung sind, dass eine solche gebraucht wird. (In akuten Fällen, bei denen Gefahr im Verzug ist, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Notruf. Bei psychischen Akut-Krisen wenden Sie sich bitte an den psychosozialen Notdienst.)
- In jedem anderen Fall, wenn Sie denken, dass der Wunsch nach einem Beratungsangebot eher von Ihnen selbst als von der damit beschenkten Person ausgeht.
Fotos auf dieser Seite: © JL G/Pixabay